eFristerstreckungsgesuch
Die Steuererklärung ist alljährlich bis 31. März - bei Selbständigerwerbenden bis 30. Juni - einzureichen. Falls diese Frist nicht eingehalten werden kann, können Sie hier eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung für die laufende Steuerperiode mit der Applikation eFristen übers Internet (ag.ch - Homepage des Kantons Aargau) beantragen.