Schloss Schlossrued

 

Benötigen Sie im Verkehr mit Dritten einen Steuerregisterauszug? Wir stellen Ihnen gerne einen zu.

Auf diesem Auszug sind nebst den Adressangaben das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung ersichtlich.

Weil die Steuerdaten nicht öffentlich sind, ist der Auszug nur persönlich erhältlich (Abgabe bei persönlicher Vorsprache mit Ausweis bzw. Vorweisung einer Vollmacht oder Zustellung per Post an die offizielle Adresse). Kinder erhalten keinen Auszug für ihre Eltern. Eltern erhalten keinen Auszug für ihre volljährigen Kinder.

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Verwaltung

Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

info@schlossrued.ch

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08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen


Öffnungszeiten während Sommerferien
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr