Steueramt Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Montag | geschlossen | |
Dienstag | geschlossen | |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Aufgaben und Funktionen
Das Gemeindesteueramt ist zuständig für das
- Prüfen der Steuererklärungen auf ihre formelle Vollständigkeit und Richtigkeit
- Einfordern von fehlenden Beweismitteln
- Vornahme der Steuerveranlagungen
- Errechnen der Steuerbeträge
- Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und der Einspracheentscheide
- Führen der notwendigen Kontrollen und Register
- Grundstückgewinnsteuer
- Inventar- und Erbsteuerwesen
Sie erhalten beim Gemeindesteueramt Auskunft über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns oder benützen Sie dazu die entsprechende Dienstleistung im Online-Schalter.
Kontakt Kantonales Steueramt