Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.
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Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.
Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
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