Bestätigung über bezahlte Steuern
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck nachweisen, dass Sie Ihre Steuern bezahlt haben? Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung aus.
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck nachweisen, dass Sie Ihre Steuern bezahlt haben? Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung aus.
Die Bezahlung der Steuern muss zwingend mit dem codierten Einzahlungsschein erfolgen, ansonsten kann die korrekte Verbuchung Ihrer Zahlung nicht gewährleistet werden. Bei Verlust dieses Einzahlungsscheines können bei der Finanzverwaltung neue Einzahlungsscheine angefordert werden. Die codierten Einzahlungsscheine können nur für das jeweilige Steuerjahr verwendet werden.
Den Kontoauszug können Sie bei der Finanzverwaltung bestellen. Er gibt Ihnen einen Überblick der geleisteten Zahlungen und der offenen Steuersumme.
Für die ratenweise Bezahlung der Steuern können Sie mit der Finanzverwaltung eine Abzahlungsvereinbarung treffen. Je nach Betragshöhe und Abzahlungsdauer ist entweder die Finanzverwaltung selbst oder der Gemeinderat für die Behandlung des Steuerstundungsgesuches zuständig. Lassen Sie sich von uns beraten.
Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
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