Einzelanlass mit Wirtetätigkeit
Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass der Gemeindekanzlei Schlossrued mit dem untenstehenden Gesuchs- und Meldeformular schriftlich anzumelden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998.
(Beispiele: Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc.)
Meldeformular für Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit (Kleinhandelsbewilligung)
Verwaltung
Öffnungszeiten
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Öffnungszeiten während Sommerferien
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr