Schloss Schlossrued

 

Gesamterneuerungswahlen 2026-2029

Mitteilung vom
01.05.2025

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026-2029; 
Urnengang vom 28. September 2025

  1. Gemeinderat
  2. Gemeindeammann
  3. Vizeammann
  4. Finanzkommission
  5. Steuerkommission und Ersatzmitglied
  6. Stimmenzähler und Ersatzmitglieder

Anmeldeverfahren / Allgemeines
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026-2029 statt. 

Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang durchgeführt. 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VRPG) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Schlossrued bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025 um 12.00 Uhr einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. 

Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. 

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahl des Gemeinderates (5 Mitglieder)
Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet am 28. September 2025 in jedem Fall eine Wahl an der Urne statt. Eine stille Wahl ist nicht möglich (§ 30b GPR). Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). 

Wahl der Mitglieder der Finanzkomission (3), Steuerkommission (3), Steuerkommission-Ersatzmitglied (1), Stimmenzähler (2), Stimmenzähler-Ersatzmitglieder (2)
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt- Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Schlossrued, 29. April 2025

Wahlbüro

Verwaltung

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5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

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