Gefunden
Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert. Die Verliererin oder der Verlierer ist dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden oder abgegeben wird. Die Mitarbeitenden des Fundbüros sind dafür besorgt, dass die verlorenen Gegenstände ihren rechtmässigen Besitzern vermittelt werden. Wird ein Gegenstand vom Besitzer nicht abgeholt, kann der Fundgegenstand nach einem Jahr dem Finder ausgehändigt werden.
Bitte geben Sie den Fundgegenstand so bald als möglich bei einer Gemeindeverwaltung oder Polizeistelle ab.
Tier gefunden?
Verloren
Melden Sie Ihren in Schlossrued verlorenen Gegenstand der Gemeindeverwaltung. Es hilft uns, wenn Sie uns den Gegenstand möglichst genau beschreiben. Vielleicht erinnern Sie sich an den Ort des Geschehens? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren beziehungsweise gefunden wurde.
Haben Sie etwas im Zug oder Bahnhof verloren? Dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der SBB.